AGB - Konvent-Akademie

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen

für terra incognita training&consulting gmbh mit Ergänzungen zu den Angeboten der Konvent-Akademie

1. Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der terra incognita training & consulting gmbh, nachstehend „terra incognita training & consulting gmbh“, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“.

(2) terra incognita training & consulting gmbh erbringt Seminar-, Unternehmensberatungs- und weitergehenden Dienstleistungen für den Auftraggeber durch von der terra incognita training & consulting gmbh eingesetzte Trainer und Unternehmensberater.

(3) Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen oder einer ergänzenden Vereinbarung.

(4) Bei Unternehmensberatungen gilt die Dienstleistung als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

(5) Bei Seminaren oder Moderationen gilt die Leistung als erbracht, wenn die entsprechende Maßnahme gemäß den vereinbarten Inhalten und Methoden durchgeführt wurde.

(6) Der Auftraggeber erhält, soweit nichts anderes vereinbart ist, bei Seminaren oder Moderationen ein Fotoprotokoll der Veranstaltung zur Vervielfältigung und Weitergabe an die Teilnehmer. Zu den Seminarleistungen gehören dagegen nicht die Vorbereitung der Seminarräume, Erstellung von Handouts, die Begleitung von Übungen zur Seminarnachbereitung und sonstigen Leistungen, die notwendig und zweckdienlich sein können, um die Zielsetzung des Seminars zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden.

(7) Bei offenen Seminaren (z.B. !Impuls-Tagen) erhält jeder Teilnehmer ein Fotoprotokoll der Veranstaltung (wahlweise auf Papier, auf CD-Rom oder per eMail).

2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner

(1) terra incognita training & consulting gmbh wird als selbständige Unternehmerin für den Auftraggeber tätig.

(2) terra incognita training & consulting gmbh bedient sich zur Vertragserfüllung eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter.

(3) Fallweise kann sich die terra incognita training & consulting gmbh (haupt- oder nebenamtlich) selbständiger Trainer und Unternehmensberater bedienen. Diese werden ebenfalls als Unternehmer unter Verwendung einer eigenen Firma und eines eigenen werblichen Auftrittes tätig.

(4) Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den jeweils anderen Vertragspartner zu begründen.

3. Vertragsdurchführung

(1) Der Auftraggeber stellt terra incognita training & consulting gmbh diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung der terra incognita training & consulting gmbh nötig sind.

(2) terra incognita training & consulting gmbh ist berechtigt, die Durchführung von Seminaren, Unternehmensberatungen oder sonstigen Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. (Ein wesentlicher Grund bei Seminaren liegt z.B. dann vor, wenn nach Einschätzung des von der terra incognita training & consulting gmbh eingesetzten Trainers die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden.)

(3) Ergänzend für Angebote der Konvent-Akademie: terra incognita training&consulting führt offene Seminare nur durch, wenn eine ausreichende Zahl an Teilnehmern angemeldet ist. Gleichzeitig ist für Seminare in der Regel eine maximale Teilnehmerzahl definiert. Es besteht kein Teilnahmeanspruch, wenn die Veranstaltung mangels ausreichender Teilnehmerzahl abgesagt wird oder wenn die maximale Teilnehmerzahl überschritten wird.

4. Qualitätsanforderung

Die Trainer und Unternehmensberater der terra incognita training & consulting gmbh werden die Dienstleistungen methodisch, didaktisch und pädagogisch in qualifizierter Weise durchführen. Sie halten ihr Wissen und Können in geeigneter Art und Weise aktuell.

5. Ausfallregelung, Rücktritt

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis 6 Wochen vor Seminar- oder Beratungsbeginn kostenfrei zurückzutreten.

(2) Erfolgt ein Rücktritt bis 8 Tage vor Seminar- oder Beratungsbeginn, hat der Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung der terra incognita training & consulting gmbh zu ersetzen.

(3) Erfolgt ein Rücktritt weniger als 8 Tage vor Seminar- oder Beratungsbeginn, hat der Auftraggeber die komplette vereinbarte Vergütung der terra incognita training & consulting gmbh zu ersetzen.

6. Lieferungen und Leistungen

(1) Die Preise der terra incognita training & consulting gmbh sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner der terra incognita training & consulting gmbh.

(2) Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Auftragsangebot der terra incognita training & consulting gmbh, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung und Dienstleistung durch den Auftraggeber zustande.

(3) Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der terra incognita training & consulting gmbh vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei terra incognita training & consulting gmbh oder beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete
Materialanlieferungen.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Der Auftraggeber zahlt der terra incognita training & consulting gmbh für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Auftraggeber entsprechend der jeweiligen getroffenen Vereinbarung berechnet.

(2) terra incognita training & consulting gmbh wird nach Durchführung des Seminars dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.

(3) Ergänzend für Angebote der Konvent-Akademie: Offene Seminare, Workshops oder andere Veranstaltungen sind im voraus zu bezahlen. In der Regel gilt ein Zahlungsziel von zwei Wochen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch zum Seminarbeginn.

8. Haftung

(1) Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers –gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. terra incognita training & consulting gmbh haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

(2) Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(3) Sofern terra incognita training & consulting gmbh fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von terra incognita training & consulting gmbh auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Soweit eine Haftung von terra incognita training & consulting gmbh ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Die (offenen) Seminare haben teilweise Selbsterfahrungscharakter und ersetzen keine Therapie. Die Teilnehmer-/innen übernehmen die volle Verantwortung für ihre eigene psychische, emotionale und körperliche Belastbarkeit; aus eventuellen Folgen können keine Ansprüche abgeleitet werden. Für Schäden durch die Anwendung der Lehrinhalte sowie für Diebstähle oder Unfälle im Rahmen der Seminare übernehmen wir keine Haftung.

9. Geheimhaltung, Kundenschutz

(1) Die terra incognita training & consulting gmbh verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrages erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Strategien oder andere vertrauliche Informationen zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu handhaben. Mitarbeiter oder hinzugezogene Trainer und Unternehmensberater sind in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

(2) Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse der bzw. über terra incognita training & consulting gmbh sowie deren Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

(3) Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über terra incognita training & consulting gmbh, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien von terra incognita training & consulting gmbh enthalten sind, zu bewahren.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von zwei Jahren, keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Trainern oder Unternehmensberatern zu tätigen, die zuvor im Auftrag der terra incognita training & consulting gmbh tätig gewesen sind und die der Auftraggeber durch die terra incognita training & consulting gmbh kennen gelernt hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden Maßnahmen.

(5) Diese Kundenschutzklausel ergänzt zusätzliche etwaige, bereits bestehende Kundenschutzklauseln zwischen den Parteien.

10. Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird der Geschäftssitz der terra incognita training & consulting gmbh als Gerichtsstand vereinbart.

11. Sonstige Bestimmungen

(1) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der terra incognita training & consulting gmbh mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit der terra incognita training & consulting gmbh seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.

(5) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Eichenbühl, im März 2009 | Amorbach, im Februar 2011 (Ergänzungen Konvent-Akademie)

 

Vorgeschrieben

Impressum
Haftung
AGB

Informationen

Aktuelles
Presse

 
 


 
 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü